Sie erben bspw. Immobilien, Konten und sonstiges Vermögen im Ausland?
Sie planen Ihrer Ferienwohnung auf Mallorca zu Lebzeiten zu übertragen?
Diese Vorgänge können sowohl steuerliche Pflichten in Deutschland als auch im Ausland hervorrufen.
Durch unser internationales Netzwerk aus Steuerberatern und Anwälten, können wir grenzüberschreitende Erb- und Schenkungsfälle aus einer Hand bearbeiten.
Mit unseren Partneranwälten klären wir die Pflichten in Deutschland (Anzeige des Erwerbs, Erbschaftsteuererklärung, Verwaltung des Nachlasses) sowie in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Kooperationspartnern die Pflichten im Ausland. Bspw. können Erklärungen bei den ausländischen Konsulaten, die Erbschaftsteuerannahme bei einem ausländischen Notar und die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung im Ausland notwendig werden.
Eine Doppelbesteuerung gilt es zu vermeiden!
Mit einigen wenigen Ländern bestehen auch auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): USA, Griechenland, Frankreich, Dänemark, Schweiz.
Ohne Abkommen kann eine mögliche Doppelbesteuerung durch Anrechnung der Erbschaftsteuer nach nationalem Recht vermieden werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.