Autor: Mario

  • International rental income

    Internationale Vermietung

    • Sie sind Eigentümer eines Ferienhauses bspw. in Florida oder Spanien oder in anderen Ländern?
    • Sie erzielen daraus Einkünfte?
    • Sie planen den Erwerb mit Vermietungsabsicht einer Auslandsimmobilie?
    • Sie planen die Veräußerung Ihrer Auslandsimmobilie?

    Falls ja, auch diese Vorgänge haben grundsätzlich Auswirkungen auf Ihre deutsche Steuererklärung.

    Grundsätzlich steht nach den gängigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht an den Mieteinkünften zu.

    Die Doppelbesteuerung wird in den meisten DBA durch Freistellung unter Progressionsvorbehalt vermieden (Ausnahme z. B. Spanien; hier gilt die Anrechnungsmethode d.h. Abgabe einer Anlage Vermietung in Deutschland). Wir prüfen ob eine Ausnahme vom Progressionsvorbehalt nach nationalen Vorschriften besteht.

    Ein Beispiel: Das vermietete Haus in Florida ist somit in den USA in der Steuererklärung zu erfassen und in Deutschland freizustellen, jedoch unter Progressionsvorbehalt.

    Wir beraten bei der Berechnung der Progressionseinkünfte und erstellen Ihre Anlage AUS für Ihre deutsche Steuererklärung. Progressionseinkünfte sind nach deutschen Vorschriften zu ermitteln. Wir setzen alle möglichen Werbungskosten ab und nutzen die Abschreibungsmöglichkeiten aus.

    Weiterhin prüfen wir eine mögliche Verlustausnutzung im Hinblick auf Verlustverrechnungsvorschriften.

    Neben Fragen zur Einkommensteuer, klären wir auch Fragen der Umsatzbesteuerung.

    Internationale Kooperationspartner helfen Ihnen bei der Erstellung von Steuererklärungen im Ausland.

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

    Ihr

    steueroptimierte grenzenlose Vermietung

  • International Inheritance and Gift Tax

    Internationale Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Sie erben bspw. Immobilien, Konten und sonstiges Vermögen im Ausland?

    Sie planen Ihrer Ferienwohnung auf Mallorca zu Lebzeiten zu übertragen?

    Diese Vorgänge können sowohl steuerliche Pflichten in Deutschland als auch im Ausland hervorrufen.

    Durch unser internationales Netzwerk aus Steuerberatern und Anwälten, können wir grenzüberschreitende Erb- und Schenkungsfälle aus einer Hand bearbeiten.

    Mit unseren Partneranwälten klären wir die Pflichten in Deutschland (Anzeige des Erwerbs, Erbschaftsteuererklärung, Verwaltung des Nachlasses) sowie in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Kooperationspartnern die Pflichten im Ausland. Bspw. können Erklärungen bei den ausländischen Konsulaten, die Erbschaftsteuerannahme bei einem ausländischen Notar und die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung im Ausland notwendig werden.

    Eine Doppelbesteuerung gilt es zu vermeiden!

    Mit einigen wenigen Ländern bestehen auch auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): USA, Griechenland, Frankreich, Dänemark, Schweiz.
    Ohne Abkommen kann eine mögliche Doppelbesteuerung durch Anrechnung der Erbschaftsteuer nach nationalem Recht vermieden werden.

    Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

    Ihr

    international – vernetzt - beraten

  • Tax return for foreigners

    Steuererklärung für ausländische Arbeitnehmer

    • Sie arbeiten in Deutschland mit lokalem oder ausländischem Vertrag?
    • Ihre Familie bleibt in Ihrem Heimatstaat oder kommt mit nach Deutschland?
    • Sie sind während des Kalenderjahres zugezogen oder weggezogen aus Deutschland?
    • Sie sprechen Englisch?
    • Sie haben häufige Dienstreisen ins Ausland?
    • Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland oder Inland entsendet?
    • Sie haben einen beruflich bedingten doppelten Haushalt oder Umzugskosten im Zuge Ihrer Verlagerung des Wohnsitzes?
    • Ihre Kinder besuchen bzw. sollen eine Privatschule besuchen?
    • Sie planen einen Masterabschluss im In -oder Ausland?
    • Sie verstehen Ihre Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers nicht?
    • Sie fahren einen Dienstwagen und versteuern einen hohen geldwerten Vorteil?
    • Sie haben fragen zum Kindergeld in Deutschland?

    Wenn auch nur eine Frage mit ja beantwortet werden kann, sind wir der richtige Ansprechpartner!

    Wir beraten Sie in diesen Punkten und erstellen Ihre deutsche Steuererklärung unter Berücksichtigung möglicher Auslandseinkünfte und unter Ausnutzung möglichst vieler Werbungskosten und Pauschbeträge. Bspw. prüfen wir Reduzierungsmöglichkeiten bei der Dienstwagenbesteuerung und die Werbungskostenmöglichkeiten bei einer doppelten Haushaltsführung.

    Wir klären das Besteuerungsrecht beim grenzüberschreitenden Einsatz als Arbeitnehmer.

    Unsere Kommunikation findet vollständig in Englisch satt. Wir kümmern uns um Sie, sind erreichbar und nutzen die unterschiedlichsten Kommunikationswege (Email, Face-time, Skype, Telefon, Meeting).

    Wir führen die Gespräche mit dem Finanzamt, beantworten Rückfragen und prüfen Ihren Steuerbescheid.

    Interesse?

    Kontaktieren Sie uns.

    Ihr

    Steuererklärung optimiert und ohne Sorgen

  • Avoid double taxation

    Vermeidung Doppelbesteuerung

    Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen (.www.bundesfinanzministerium.de).

    Bei einer Vielzahl von Einkunftsquellen weltweit, prüfen wir wo Sie steuerpflichtig sind, welcher Einkunftsart Ihre Einkünfte zuzuordnen sind und ob und in welchem Ausmaß eine Doppelbesteuerung entsteht.

    Wir helfen Ihnen diese zu vermeiden!

    Unter Anwendung der DBA prüfen wir in welchem Staat Ihre Ansässigkeit liegt und welchem Staat das jeweilig Besteuerungsrecht zugewiesen wird. Die Doppelbesteuerung kann durch Freistellung der Einkünfte oder Anrechnung vermieden werden.

    In Deutschland löst eine Freistellung/Anrechnung verschiedene Erklärungspflichten aus- Anlage AUS, N-AUS, Progressionsvorbehalt. Wir optimieren Ihre Steuer durch Ausschöpfen der Abzugsmöglichkeiten.

    Je nach DBA gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Vermeidung der Doppelbesteuerung mit unterschiedlichen Auswirkungen im Rahmen der Steuererklärung (bspw. bei Vermietungen in Spanien gilt die sog. Anrechnungsmethode mit der Folge in Deutschland eine Anlage Vermietung abgeben zu müssen. Die in Spanien gezahlte Steuer ist anrechenbar).

    Wir beraten beispielsweise auch im Bereich des internationalen Mitarbeitereinsatzes und helfen bei der Prüfung der 183-Tage-Regelung oder ob ein wirtschaftlicher Arbeitgeber begründet wird.

    Die Beratung erstreckt sich nicht nur auf „normale“ Arbeitnehmer, sondern auch auf die Spezialgruppen: Grenzgänger und Versorgungsempfänger aus dem öffentlichen Dienst.

    Bei letzterer Gruppe, konnten wir bei einer Professorin mit Versorgungsbezügen vor kurzem zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer in Deutschland von 40k komplett freistellen und erstatten lassen. Das Besteuerungsrecht lag in diesem Fall in Frankreich. Die Doppelbesteuerung wurde vermieden.

    Weiterhin prüfen wir die Risiken von „ungewollten“ Betriebsstätten.

    Wir verfügen über ein Netz internationaler Kooperationspartner und können daher grenzenlos beraten.

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

    Ihr

    Vermeidung der Doppelbesteuerung

  • Start up consulting

    Start up consulting

    Sie haben eine vielversprechende Geschäftsidee und suchen nach dem richtigen Weg? Gerne begleiten wir sie auf dem Pfad der Existenzgründung und unterstützen Sie umfassend – von der Erstellung des Businessplans bis hin zur Vermittlung von passgenauen Ansprechpartnern aus unserem Netzwerk.

    Zu unseren Kompetenzen gehört die steuerliche Registrierung Ihres Unternehmens beim Finanzamt, die Beratung in Fragen der richtigen Rechtsform in Zusammenarbeit mit unseren Partneranwälten. Wir begleiten Sie zu Bankgesprächen, beraten bei Kalkulationsfragen und stellen auf Wunsch Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach einhergehender Prüfung Ihres Geschäftsvorhabens zur Vorlage bei der KfW und der Bundesagentur für Arbeit aus.

    Wir prüfen die Umsatzsteueralternativen Kleinunternehmer oder „normaler Unternehmer“ und erklären wie das Geschäftsmodell umsatzsteuerlich zu würdigen ist, gibt es Steuerbefreiungen sonstige Besonderheiten?

    In einem ersten Gespräch zeigen wir dem Mandanten bereits auf, was es bedeutet nun Unternehmer zu sein und welche steuerlichen Pflichten sich daraus ableiten (Aufzeichnungspflichten, Buchhaltung, Rechnungsstellung,…). Weiterhin zeigen wir die typischen Betriebsausgaben auf (A-Z), damit der frischgebackene Unternehmer auch weiß was absetzbar sein könnte.

    Wenn Sie als Mandant gerne selbst die Buchhaltung übernehmen möchte, kein Problem!

    Sie buchen und wir erstellen den Jahresabschluss nebst zugehörigen Steuererklärungen für Ihr Geschäft.

    Auf Wunsch bieten wir eine Schulung im Bereich der Buchhaltung an, in der dem Unternehmer gezeigt wird, wie er Geschäftsvorfälle zu verbuchen hat. Dabei gehen wir auf die unterschiedlichen Themen wie Bank, Debitoren, Kreditoren und diverse Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Besonderheiten der jeweiligen Gewinnermittlung ein. Für weitergehende Fragen im Laufe des Buchhaltungsprozesses stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

    Die Gebühren für eine solche Schulung u. Beratung werden im Vorfeld vereinbart.

    Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

    Ihr

    gut Beraten in die Selbständigkeit

  • Success Story – J.P.

    Success Story – J.P.

    Mr. Mario Kalkofen was recommended to me as a German tax expert by my relocation agent in
    Koblenz Germany. I was very pleased with his excellent service. He is a very knowledgeable,
    experienced, well networked, efficient tax agent, who definitely brings a great result with a peace in
    your mind.

    Early 2019 I was relocated back to UK, after 2.5 years working and living in Germany. I had a very bad
    experience with another tax company in my first year, as a lesson learnt, I was looking for a good
    English speaking (I can neither speak nor read any German), proactive, flexible, experienced tax
    agent. My relocation agent recommended Mario Kalkofen. We quickly came to a service agreement,
    fair and transparent service charge, no hidden penalties (many German firms have). I explained my
    past 2.5 years living in Germany, sent him some letters from Finanzamt, which I had no clue what
    they wanted from me. Mario quickly analysed my case, advised me what I could claim, what
    documents I need prepare, by when I must to do what (meeting deadlines are very important to live
    in Germany without paying penalties)… As a foreigner to Germany, I really appreciate such “baby-
    sitting” service, this is exactly what foreigners need ! Ever more, with his rich experience on tax claim
    for “foreigners” and knowledge on German taxation, he managed to maximize my situation in the
    past 2 years and claimed a significant tax refund.

    I have nothing more to say but a thank you to Mario Kalkofen. I am sure I will let you do my tax claim
    whenever I might be back to Germany again in life and it’s my pleasure to endorse you to more
    people who need your help.

    Best regards,

    J.P.

    Ihr

    well advised in relocation